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James-Krüss-Schule
HELGOLAND

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Schulsozialarbeiter

 

Neben den Aufgaben an der Schule ist Carsten Graetsch der Jugendpfleger der Insel.

Vormittags erreichen Sie ihn in der Schule.

 

Schulsozialarbeit an der James-Krüss-Schule

 

Qualitätsmerkmale und Standards im Kreis Pinneberg

Fachdienst Jugend und Bildung

Team Prävention und Jugendarbeit

 

Zielgruppe sind alle Kinder und Jugendlichen der Schule. Es werden sowohl einzelne Kinder und Jugendliche, deren Erziehungsberechtigten, als auch Klassen und andere Gruppen insbesondere in Konflikt- und Problemlagen beraten und unterstützt. Schulsozialarbeit steht im ständigen fachlichen Austausch mit den Lehrkräften, um die Zielgruppe zu unterstützen.

 

Ziele der Schulsozialarbeit sind:

  • Aufbau und Pflege der Beziehung zu den Mädchen und Jungen
  • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung
  • Stärkung von Eigenverantwortung und Selbstbewußtsein
  • Erweiterung der Handlungs- und Sozialkompetenzen
  • Vermittlung von Normen und Werten
  • Stärkung in verschiedenen Lebensphasen
  • Verbesserung der Lebensbedingungen- und räume
  • Unterstützung in Krisensituationen und in der Konfliktlösung
  • Unterstützung bei Berufs- und Lebensplanung
  • Unterstützung in den Übergängen vom Kindergarten bis in den Beruf
  • Verbesserung der Möglichkeit zur Teilhabe an Bildung und Gesellschaft (Demokratie)
  • Stärkung stabiler Erziehungssysteme und der Kompetenz der Erziehungsberechtigten
  • Vernetzung und Vermittlung in Hilfe- und Sozialstrukturen
  • Integration in die Klasse, die Schule und den Sozialraum
  • Förderung interkultureller Kompetenz und Begegnung
  • Reduzierung von Bildungshemmnissen
  • Verbesserung des Schulklimas
  • Mitwirken am und Einbindung in das präventive Gesamtkonzept der Schule
  • Unterstützung der Inklusion in der Schule
     

Grundhaltung für eine gelungene Schulsozialarbeit sind Wertschätzung, Vertraulichkeit, Parteilichkeit und Lebensweltorientierung. Darüber hinaus werden innerhalb des Systems Schule folgende Handlungsprinzipien im Sinne der Parteilichkeit für Kinder und Jugendliche an der Schule angestrebt: Prävention, Niedrigschwelligkeit, Freiwilligkeit und Partizipation.

 

Rechtliche Grundlagen: Schulsozialarbeit ist ein Handlungsfeld der Jugendhilfe nach dem SGB VIII und bildet eine Schnittstelle zwischen Schule und Jugendhilfe (§ 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit, § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, § 81 SGB VII Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen). Schulsozialarbeit unterstützt den Erziehungsauftrag der Schule (§ 4 SchulG S-H Pädagogische Ziele, § 3 Abs.3 SchulG S-H Öffnung von Schule, § 1 SGB VIII Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe).

 

Arbeitszeit: Schulsozialarbeit hat ein Kontingent von 20 Stunden an der James-Krüss-Schule. Dienstliche Tätigkeiten außerhalb der Schule wie z.B. Supervision, Fortbildungen, Konferenzen, Arbeitskreise, Dokumentation, Evaluationsgespräch, kollegiale Beratung, Fachtage des Kreises aber auch Teambesprechungen gehören zur Arbeitszeit. Die Arbeitszeiten teilen sich auf in inhaltlich festgelegte Zeiten inkl. Vor- und Nachbereitungszeiten sowie in flexible Zeiten, die auf den jeweiligen Arbeitsauftrag bezogen sind.

 

Fort- und Weiterbildung sowie fachlicher Austausch mit sozialpädagogischen Fachkräften auch anderer Schulen und Einrichtungen finden unter Berücksichtigung der vorrangigen dienstlichen Verpflichtungen kontinuierlich statt.

 

Dienst- und Fachaufsicht über die Schulsozialarbeit liegt beim Schulträger. Das der Schulleitung obliegende Weisungsrecht nach § 33 (3) SchulG ist auf schulorganisatorische Fragestellungen beschränkt. Ein unmittelbares Weisungsrecht bezieht sich nicht auf die konzeptionelle pädagogische Arbeit der Schulsozialarbeit. Eine partnerschaftliche Kooperation und Kommunikation wird von allen Beteiligten (Schulsozialarbeit, Schulleitung, Lehrkräfte, Mitarbeiter) angestrebt und sichergestellt.

 

Räumlichkeit der Schulsozialarbeit ist ein ehemaliger Klassenraum im Ostflur der James-Krüss-Schule, genannt „Die Insel“. In diesem Büro- und Beratungsraum ist Vertraulichkeit gewährleistet. Er bietet ebenso Platz für soziale Gruppenarbeit. Schulsozialarbeit nutzt auch Klassen- und Fachräume sowie außerschulische Veranstaltungsorte (Jugendzentrum, Nordseehalle, Bücherei, Museum, Düne etc.).

 

Datenschutz wird nach den gesetzlichen Vorgaben eingehalten. Er gilt auch gegenüber dem Lehrkörper und der Schulleitung.

 

Arbeitsfelder der Schulsozialarbeit orientieren sich zentral an den Bedarfen der Zielgruppe, berücksichtigen die vorhandenen Ressourcen sowie die Interessen von Schule und Kommune. Die Tätigkeit geschieht in hoher Eigenverantwortung und versteht sich als Teil eines umfassenden schulischen Hilfe- und Unterstützungssystems.

 

Beratung und sozialpädagogische Hilfen werden angeboten, zum Beispiel in Konflikt- und Belastungssituationen, bei Problemen in Elternhaus und Peergroup, bei häuslicher Gewalt, bei Trennungsproblemen, bei Suchtproblematiken, bei Schulabsentismus, bei Schulschwierigkeiten, bei Berufsfindung- und bewerbung usw.

 

Lotsenfunktion der Schulsozialarbeit bedeutet das Vermitteln an inner- und außerschulische Hilfen und Institutionen. Die Verantwortung bei schulischen Angelegenheiten liegt bei der Klassenlehrkraft, Schulsozialarbeit kann hier unterstützen. In erster Linie werden innerschulische Partner und Partnerinnen mit einbezogen: Lehrkräfte, Schulleitung, Präventionskoordination, Sonderschullehrkraft, schulpsychologische Beratungsstelle usw. Sollten die schulischen Maßnahmen erschöpft sein, werden außerschulische Unterstützungsmöglichkeiten dazu genommen: Familien- und Jugendhilfemaßnahmen, Beratungseinrichtungen, Therapieeinrichtungen, Beratung nach § 8a SGB VIII usw.

 

Sozialpädagogische Gruppenangebote werden von der Schulsozialarbeit niedrigschwellig durchgeführt. Sie dienen der Förderung und Unterstützung von Gruppenbildungs- und Entwicklungsprozessen, Lebenskompetenzen, zielgruppenorientierter thematischer Bildung, Medienkompetenz, Übergängen, Klassengemeinschaft usw.

 

Einbindung der Präventionsstellen wird von der Schule initiiert. Die externen Maßnahmen werden seitens der Schulsozialarbeit unterstützt. Gegenseitiger Austausch über die jeweiligen Angebote sorgen für Anpassung und Optimierung. Eine Einzelfallbegleitung von Mädchen und Jungen ist in diesem Rahmen möglich.

 

Intervention in Kooperation mit den Lehrerinnen und Lehrern gibt der Schulsozialarbeit die Möglichkeit (z.B. im Konfliktfall) nach eigenem Ermessen an der Schule zu wirken. Dazu zählen: Krisenintervention, bedarfsorientierte ad-hoc-Angebote, Mobbingintervention, Umsetzung von Maßnahmen, die durch das Präventionskonzept der Schule angezeigt sind, Informations- und Vernetzungsangebot mit den Präventionsstellen, Moderation in Konfliktfeldern, Angebote und Trainings für schulabsente Kinder und Jugendliche usw.

 

Elternarbeit dient der Unterstützung der Erziehungsberechtigten. Sie besteht vor allem in der Beratung bei Schul- und Erziehungsproblemen in Akutsituationen, der Unterstützung bei Konflikten zwischen Kind und Erziehungsberechtigten und der Vermittlung an Erziehungsberatungsstellen und andere Institutionen und Hilfen.

 

Kooperation und Vernetzung der Schulsozialarbeit ist wesentliches Merkmal der Schlüssel- und Lotsenfunktion zwischen Jugendhilfe und Schule. Um den Kindern und Jugendlichen angemessene Hilfe zu gewährleisten, geschieht dies inner- und außerschulisch. Schulische und schulnahe Angebote bestehen in Fachgesprächen mit Lehrerinnen und Lehrern, Teilnahme an Klassen-, Lehrer- und Schulkonferenzen, sozialpädagogischer Unterstützung des Kollegiums, Unterrichtshospitationen, Mitarbeit bei der Weiterentwicklung des Schulprofils / -konzepts, Kooperation mit dem Ganztag, Hilfen bei Schulabsentismus, Tandempartner als Brücke zu Jugendhilfemaßnahmen usw. Außerschulische Netzwerke und Kooperationen bestehen mit der Kinder- und Jugendarbeit, dem schulpsychologischem Dienst, mit Beratungs- und Therapieeinrichtungen, mit Einrichtungen der Gemeinde, mit anderen Schulen und ihrer Schulsozialarbeit, mit Institutionen im Bereich Übergänge Schule/Beruf und des regionalen Gemeinwesens usw.

 

Ergänzung und Abgrenzung erfährt die Schulsozialarbeit in der Zusammenarbeit mit den Präventionsstellen (Gewalt, Sucht und Sexualpädagogik) des Kreises Pinneberg. Diese bieten über die Lebenskompetenzförderung hinaus spezifische Angebote an. Sie sind für Fachberatung, Prozessbegleitung sowie Fortbildung und Qualifizierung von Multiplikatoren zuständig. Die Präventionsstellen bringen einen Blick von außerhalb des Systems Schule und des Beziehungsnetzwerkes der Schulsozialarbeit ein. Sie führen in der Regel vertiefende Angebote wie z.B. Gruppentrainings und die intensive Unterstützung von Prozessen durch. In Einvernehmen mit der zuständigen Präventionsstelle und mit Information des Kreises kann im Einzelfall die Durchführung durch die Schulsozialarbeit übernommen werden. Grundsätzlich besteht eine Einbindung in Vor- und Nachgespräche.

 

Lehrkräfte gestalten den schulischen Unterricht im Rahmen vorhandener Lehrpläne / Fachanforderungen und vermitteln ihren Schülerinnen und Schülern Sach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen. Zu diesen originären Aufgaben zählen auch Maßnahmen zur Unterstützung von Kinder und Jugendlichen mit Lern- und/oder Verhaltensproblemen. Eine Beteiligung der Schulsozialarbeit kann sehr sinnvoll sein, setzt aber ein gemeinsam getragenes Konzept voraus. Schulsozialarbeit entscheidet in Abstimmung mit Lehrkräften fachlich und im Rahmen ihrer Ressourcen, ob, wieviel und welche sozialpädagogischen Maßnahmen eingeleitet werden. Sie kann hier folgendermaßen unterstützen: Einzelfallhilfe und Beratung von Mädchen und Jungen bei schulischen Problemen, Hospitation im Unterricht als Begleitung einzelner Kinder und Jugendlicher, sozialpädagogische kollegiale Beratung, Unterstützung für den Klassenrat oder Konfliktlösungskonzepte, Gesprächsangebote, bei akuter Kindeswohlgefährdung handeln nach § 8a SGB VIII in Abstimmung mit der Lehrkraft.

 

Qualitätssicherung der Schulsozialarbeit geschieht auch durch Evaluation der Angebote. Sie ist Teil der Arbeitszeit und findet im Rahmen der Gesamtevaluation des Präventionskonzeptes des Kreises Pinneberg statt. Dazu zählen Berichtswesen und Verwendungsnachweise nach Maßgaben des Kreises und des jeweiligen Kostenträgers, Konzeptentwicklung, Statistiken, Auswertungsgespräche für Veranstaltungen, Fachberatung und Supervision, Teamgespräche usw. Die Schulsozialarbeit macht sich, ihre Angebote und ihre Konzeption innerhalb wie außerhalb der Schule bekannt, i.d.F. auf der website der James-Krüss-Schule-Helgoland.

 

 

Carsten Graetsch, Schulsozialarbeit an der JKS                             Stand II/18