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James-Krüss-Schule
HELGOLAND

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Schulelternbeirat

Die Zusammenarbeit mit den Eltern hat an unserer Schule einen hohen Stellenwert. Wenn Sie Fragen zur Elternarbeit haben, können Sie sich an den Vorstand des Schulelternbeirates wenden. Dies sind zurzeit:

 

Angelo Bras, 1. Vorsitzender

Nicole Dörmann, Beisitzerin

Nicole Klings, Schriftführerin

 

Der Elternbeirat (die Elternvertretung) ist ein Mitwirkungsorgan für Eltern an der Schule. Die Einrichtung ist im Schulgesetz vorgeschrieben.

 

Elternvertretungen sollen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Schule und Elternhäusern ermöglichen und Eltern an allen wesentlichen, die Schule betreffenden Entscheidungen beteiligen. Dies gilt insbesondere für die Erstellung oder Änderung pädagogischer Konzepte und die Kostengestaltung.

 

Die Elternvertretung ist die Vertretung der Eltern der Schüler der Schule. Sie wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend und beschließend mit. Sie stellt neben anderen Formen der Elternbeteiligung ein demokratisches Gremium dar, das gemeinsame Verantwortung für die Gestaltung des Schullebensübernimmt. Die Elternvertreter arbeiten ehrenamtlich und unentgeltlich.

 

Zu den Aufgaben der Elternvertretung gehören unter anderem:

  • die Interessen der Elternschaft zu wahren,
  • Wünsche und Vorschläge der Eltern zu bündeln und diese an die Schulleitung weiter zu geben.
  • an den Beratungen der Schulkonferenz teilzunehmen.

 

Schulträger und Schulleiter unterrichten die Elternvertretung über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind und erteilen alle notwendigen Auskünfte. Zu bestimmten Angelegenheiten muss die Elternvertretung gehört werden.

 

Die Mitwirkung umfasst z.T. auch Detailfragen der schulischen Erziehung und z. B. die Auswahl von Lehrmitteln oder einem geeignetem Anbieter für Schulprojekte, über die Bestimmungen der Hausordnung und Teile der Finanzen.

 

Die Elternvertretung kann sich darüber hinaus auch selbst Aufgaben setzen oder wirkt auf Wunsch auch bei der Konfliktlösung zwischen einzelnen Eltern und der Schule mit.

 

Unterscheidung:

    Klassenelternbeirat (Vertreter einer Klasse),

    Schulelternbeirat (ein Mitglied aus dem Klassenelternbeirat zur Vertretung aller Klassen einer
    Schule),

 

 

Klassenelternbeirat

Die Eltern einer Klasse (die sog. Elternversammlung) wählen aus ihrer Mitte für zwei Jahre einen Klassenelternbeirat und einen Vertreter. Der Klassenelternbeirat organisiert die Elternabende zusammen mit der/dem Klassenlehrerin/er. Elternversammlungen sollten mindestens einmal im Schulhalbjahr stattfinden.

Der Klassenelternbeirat nimmt teil an:

 

    Klassenkonferenzen

    Zeugniskonferenzen

    Schulelternbeiratssitzungen

 

 

Schulelternbeitrat

Der Schulelternbeirat setzt sich aus den Klassenelternbeiräten der Schule zusammen (je ein Klassenelternbeirat pro Jahrgangsstufe). Die Schulleitung unterrichtet den Schulelternbeirat über alle wichtigen Belange der Schule.

Der Schulelternbeirat wählt

 

    Vertreter für die Fachkonferenzen

    Vertreter für die Schulkonferenz

 

 

Verschwiegenheitsverpflichtung

Die Tätigkeit in den Elternbeiräten ist ehrenamtlich. Die Mitglieder der Beiräte sind nicht an Auftrag und Weisung gebunden, sondern allein ihrem Gewissen verpflichtet. Bei der Übernahme von Aufgaben sind die Eltern zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das bedeutet, dass Eltern über in Erfahrung gebrachte Informationen sowohl während als auch nach ihrer Funktionsträgerschaft Verschwiegenheit zu wahren haben. Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Die Verschwiegenheitspflicht gilt für alle personenbezogenen Angelegenheiten in Zeugniskonferenzen, Klassenkonferenzen und Schulkonferenzen. Das gilt auch für vertrauliche Gespräche zwischen dem Klassenelternbeirat und Eltern oder dem Klassenelternbeirat und Lehrkräften.

 

Gesetzliche Grundlagen: http://www.schulrecht-sh.de/texte/e/elternbeirat.htm

 

 

Hilfreiches für Elternbeiräte:

 

Eltern auf Fachkonferenzen

Eltern sollen sich aktiv in die Schul- und Unterrichtsgestaltung einbringen - so will es das schleswig-holsteinische Schulgesetz. In einer Broschüre geben Eltern, Schulleitungen und das IQSH (Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein) Tipps für eine erfolgreiche Gremienarbeit in der Schule.
 

Eltern in Fachkonferenzen (PDF 413KB, Datei ist nicht barrierefrei)

 

Elternversammlungen

Wie oft muss ich eine Elternversammlung einberufen? Wie gestalte ich eine Elternversammlung? Welche Fristen sind bei der Einladung zu beachten und welche Aufgaben hat eigentlich der Klassenelternbeirat? Antworten auf diese Fragen gibt eine Broschüre des IQSH.

 

Elternmitwirkung - Anregungen und Hinweise (PDF 498KB, Datei ist nicht barrierefrei)