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James-Krüss-Schule
HELGOLAND

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Schulordnung der James-Krüss-Schule

Die Schulordnung orientiert sich am

Leitbild

Wir wollen eine Schule sein, in der alle friedlich und erfolgreich lernen können und in der sich alle wohlfühlen. An unserer Schule legen wir daher großen Wert auf ein respektvolles und rücksichtsvolles Miteinander. Grundrecht jedes Einzelnen an unserer Schule ist es, friedlich, freundlich, rücksichts- und respektvoll behandelt zu werden. Deshalb haben wir neben festen Regeln für bestimmte Bereiche in der Schule und für den Unterricht vier Leitwörter, die einfach, überschaubar und nachvollziehbar sind. An diesen Leitwörtern wollen wir unser Verhalten ausrichten, weil es das Klima hier an unserer Schule bestimmt.

Die Leitwörter lauten:

 

Friedlich, freundlich, rücksichtsvoll und zuverlässig

 

Schulordnung

 

Diese vier einfachen Begriffe sind sofort für jeden verständlich. Für uns bedeuten sie:

 

Friedlich und freundlich

  • … gehen wir miteinander um.

  • … sind wir gegenüber Lehrkräften und Schul- und Ganztagspersonal.

 

Rücksichtvoll

  • … verhalten wir uns in der Klasse, indem wir ruhig miteinander reden, spielen
         und uns bewegen.

  • … verhalten wir uns im Gebäude, indem wir uns in den Fluren leise und langsam
         bewegen.

 

Zuverlässig

  • … sind wir, indem wir pünktlich im Unterricht erscheinen.

  • … sind wir bei der Einhaltung von Regeln und Absprachen.

  • … sind wir bei der Befolgung von Anweisungen der Lehrerinnen und Lehrer und
         des Schul- und Ganztagspersonals.

  • … sind wir bei der Erledigung unserer Aufgaben.

  • … sind wir bei der Pflege unseres Klassenraumes und der Schule.

 

Unterrichtsregeln an der James-Krüss-Schule

An unserer Schule wollen wir die Unterrichtsqualität verbessern, die Umsetzung interessanter und schüleraktivierender Unterrichtskonzepte erleichtern, eine angenehme Lernatmosphäre für alle sichern, die Lernzeit gut nutzen und den Lernertrag erhöhen. Deshalb müssen die folgenden Grundregeln eingehalten werden.

 

1. Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen.

2. Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten.

3. Jede/r muss stets die Rechte der anderen respektieren.

 

An einer so kleinen Schule wie der unseren mit vergleichsweise kleinen Klassen gelingt dies überwiegend.

Sollte einer Schülerin/ einem Schüler zeitweilig oder dauerhaft die Einhaltung der Grundregeln schwerfallen, sind folgende Maßnahmen vereinbart:

- Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht trotz Erinnerung und Verwarnung stören oder sich wiederholt respektlos gegen Mitschüler oder Lehrkraft verhalten, müssen den Unterrichtsraum verlassen.

- Sie arbeiten entweder an einem Tisch vor dem Klassenraum oder in einer anderen Lerngruppe an ihrer Aufgabe oder an einem von der Lehrkraft ausgehändigten Material weiter.

- Eine Arbeit in der Insel findet nur im Ausnahmefall statt. Die Insel ist ein Ort, den die Schülerinnen und Schüler freiwillig für eigene Lernzeit (z. B. GA, PA) nutzen.

- Vor der Rückkehr in den Unterricht wird der Vorfall mit der Lehrkraft, die zu dieser Maßnahme gegriffen hat, besprochen um wieder für eine störungsfreie Beziehung zu sorgen.

- Die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer wird über das Hinausschicken eines Schülers/einer Schülerin informiert. Dazu liegt im Lehrerzimmer für jede Klasse ein Klassenheft, in das die Maßnahme eingetragen wird.

- Wird ein Schüler/eine Schülerin drei Mal hinausgeschickt, findet ein Gespräch mit dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin statt.

- Kommt es zu einem weiteren Unterrichtsausschluss, werden die Eltern vom Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin informiert.

- Sollte sich das Verhalten im Unterricht nicht verbessern, ist der nächste Schritt der Ausschluss vom Unterricht für den Rest des Tages. Es folgt vor der Rückführung in den Unterricht ein Gespräch des Schülers und eines Erziehungsberechtigten mit der Schulleitung.

- In diesem Fall wird eine mündliche oder schriftliche Missbilligung (SchulG, Abschnitt III, §25 (1)) ausgesprochen.

- Danach können weitere Maßnahmen nach dem Schulgesetz erfolgen (Ordnungsmaßnahmen - SchulG, Abschnitt III, §25 (3)).

 

Vereinbarungen zwischen Schule und Elternhaus

Die Erziehungsberechtigten, die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Schulleitung der James-Krüss-Schule Helgoland unterstützen das erfolgreiche Lernen der Schülerinnen und Schüler durch eine gute Beziehung zwischen Schule und Elternhaus.

Gemeinsam wollen wir für die Kinder folgendes erreichen:

Jedes Kind soll seine eigenen Fähigkeiten und Kompetenzen immer mehr entdecken und entwickeln. Wir unterstützen es auf dem Weg zu einer selbstbewussten Persönlichkeit, die für sich und für andere Verantwortung übernimmt. Jedes Kind soll mit Freude lernen, etwas leisten wollen und seinen Fähigkeiten entsprechend erfolgreich sein. Dabei wollen wir ihm gemeinsam helfen. Jedes halbe Jahr sprechen Lehrer und Eltern darüber, wie diese Ziele für jede Schülerin und jeden Schüler unserer Schule erreicht werden können.

Jedes Kind soll lernen, in der Gemeinschaft mit anderen Kindern in friedlicher, freundlicher und fairer Atmosphäre in der Schule zu leben und zu arbeiten.


Dazu gehört, sich an die Regeln der Schule und an die Anweisungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Ganztagsmitarbeiter und des nichtpädagogischen Personals zu halten. Eltern und Lehrkräfte achten gemeinsam darauf, dass jedes Kind immer mehr selbst die Verantwortung dafür übernimmt, dass dies gelingt.

Am Ende der Schulzeit soll jedes Kind einen qualifizierten Abschluss erlangen. Eltern und Lehrkräfte unterstützen die Kinder dabei, dass sie von Anfang an alle Aufgaben so gut wie möglich erfüllen können.

Für die Schule bedeutet das:

Die Schule sorgt für einen modernen Unterricht und eine fundierte Bildung, die unseren Schülerinnen und Schülern Zukunftsperspektiven eröffnen. Im Klassenunterricht, in jahrgangsübergreifendem Unterricht sowie in kleinen betreuten Lerngruppen lernen sie in unterschiedlichen Unterrichtsformen vielfältige Lern- und Arbeitsmethoden kennen. Sie üben sich insbesondere auch in selbständigen und kooperativen Lernformen und trainieren den sorgfältigen Umgang mit den Lehr- und Lernmaterialien. Sie erhalten Zeit und Gelegenheit zum Üben, und sie lernen, Verantwortung für den eigenen Lernprozess zu übernehmen. Lehrerinnen und Lehrer gehen auf die Fragen der Kinder und Jugendlichen ein, beraten sie und leiten sie an. Sie sorgen für eine gute Lernatmosphäre in sicherer Umgebung und für freundlichen, toleranten, respektvollen Umgang. Sie informieren die Eltern so zügig wie möglich, wenn Probleme auftreten, die die gemeinsamen Ziele stören.

Für Zuhause bedeutet dies:

Die Eltern sorgen dafür, dass ihr Kind über die erforderlichen Lernmaterialien verfügt. Sie stellen ihm Zuhause Zeit und Raum für eine ungestörte Arbeitsmöglichkeit zur Verfügung. Sie unterstützen es beim Üben, Wiederholen und Erledigen von Hausaufgaben. Sie achten darauf, dass das Kind die Schule regelmäßig besucht und pünktlich erscheint. Sie informieren die Schule im Krankheitsfall telefonisch am ersten Fehltag und legen bei der Rückkehr in die Schule eine schriftliche Entschuldigung vor. Sie beantragen Schulbefreiungen für Besuche auf dem Festland schriftlich bis zu einer Woche vor der geplanten Freistellung.

Wichtig ist uns auch eine Erziehung zu gesundem Leben. Ausreichend Schlaf, kontrollierter Medienkonsum, gesundes Frühstück, Kreativität und Sport, das Wissen um die Gefahren von Alkohol, Nikotin und Drogen gehören dazu. Auch in diesen Bereichen arbeiten wir zusammen.

Alle Kinder werden durch freundliche, klare Regeln und Anweisungen sowie durch Lob und Anerkennung gefördert. Körperliche und seelische Gewalt schließen wir aus.


Schulleitung, Lehrerinnen und Lehrer und Eltern erkennen diese Vereinbarungen ausdrücklich an.

Die Schulordnung wurde am 28.06.2017 durch die Schulkonferenz genehmigt.

Neben der allgemeinen Schulordnung gibt es fest vereinbarte Regelungen für bestimmte Räume.
Außerdem können Klassen in jedem Jahr Regeln für ihr Zusammenleben aufstellen.