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James-Krüss-Schule
HELGOLAND

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Konzept zur privaten Handynutzung an der JKS

Private Nutzung digitaler Endgeräte in der Grundschule

  1. Private digitale Endgeräte[1] (insbesondere auch Kopfhörer in jeglicher Form) befinden sich während der gesamten Unterrichtszeit[2] ausgeschaltet in der Schultasche.
  2. Lehrkräfte können zu pädagogischen Zwecken die Benutzung privater digitaler Endgeräte im Unterricht situativ erlauben (z.B. für die Nutzung von Übersetzungs-Apps bei neuen DaZ-Schülerinnen und Schülern, o.ä.)
  3. In Notfällen darf das Endgerät ungefragt benutzt werden, z.B. um bei einem Unfall Hilfe zu holen.

 

Private Nutzung digitaler Endgeräte in der Gemeinschaftsschule

  1. Private digitale Endgeräte[1] (insbesondere auch Kopfhörer in jeglicher Form) befinden sich während der gesamten Unterrichtszeit[2] ausgeschaltet in der Schultasche.
  2. Lehrkräfte können zu pädagogischen Zwecken die Benutzung privater digitaler Endgeräte im Unterricht erlauben (z.B. für die Nutzung von Übersetzungs-Apps bei neuen DaZ-Kindern, für das Hören von Musik während Stillarbeitsphasen, für eine schnelle Internetrecherche, o.ä.)
    Dabei gilt: Im Unterricht werden digitale Endgeräte ausschließlich zu schulischen, nicht zu privaten Zwecken benutzt.
  3. In Notfällen darf das Endgerät ungefragt benutzt werden, z.B. um bei einem Unfall Hilfe zu holen.

 

Konsequenzen beim Verstoß gegen diese Regelungen

  1. Wird ein Endgerät ohne Erlaubnis oder missbräuchlich verwendet, muss es ausgeschaltet und im Sekretariat abgegeben werden. Am Ende des Schultages darf es von den Schülerinnen und Schülern dort wieder abgeholt werden.
  2. Wird ein Endgerät zum zweiten Mal ohne Erlaubnis oder missbräuchlich verwendet, muss es ausgeschaltet und im Sekretariat abgegeben werden. Die Eltern werden informiert und müssen das Endgerät ihres Kindes im Sekretariat abholen.
  3. Wird ein Endgerät zum wiederholten Male ohne Erlaubnis oder missbräuchlich verwendet, muss es ausgeschaltet und im Sekretariat abgegeben werden. Die Eltern werden informiert und müssen das Endgerät ihres Kindes im Sekretariat abholen. Es wird ein Gespräch zwischen Kind, Eltern, Klassenlehrkräften und Schulsozialarbeit stattfinden.

 

Stand: Mai 2024


[1] Damit sind sämtliche private digitale Endgeräte wie Handys, Smartphones, Smartwatches, Tablets, etc. gemeint.

[2] Darunter zu verstehen ist der Schulvormittag sowie der Schulnachmittag inklusive der Pausenzeiten. Diese dienen der Erholung durch Bewegung, Essen und Trinken, Spielen oder Ruhen.